Coronavirus – Hinweis

Liebe Klienten,

trotz der aktuellen Entwicklungen beim „Coronavirus“ (COVID-19) und unbeschadet des Kontaktverbots im öffentlichen Raum bin ich als Notar auch weiterhin für Sie da und stehe Ihnen in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Laut Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben Notarinnen und Notare für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege eine zentrale Bedeutung. Sie können mein Notariat daher auch weiterhin zur Vornahme Ihrer notariellen Angelegenheiten aufsuchen. Ihre Gesundheit ist mir jedoch wichtig: 

  • Ich bitte daher um Verständnis, dass ich derzeit zur Begrüßung auf ein Händeschütteln verzichte, stets bemüht bin, Abstand zu wahren und keine Getränke während der Termine anbiete.
  • Kritische Oberflächen werden in meinem Notariat regelmäßig desinfiziert. 
  • Sie können sich in meinem Notariat jederzeit die Hände waschen.

Ich darf Sie hinsichtlich der Vereinbarung, Vorbereitung und Durchführung von Terminen bitten, einige Besonderheiten zu beachten, um eine Verbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen:

  • Besprechungen werden bevorzugt telefonisch durchgeführt.
  • Der Zutritt zum Notariat wird nur noch nach Voranmeldung gewährt. Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab.
  • Der Zutritt zum Notariat wird grundsätzlich nur noch den Urkundsbeteiligten selbst sowie nach dem Beurkundungsrecht unverzichtbaren weiteren Personen gewährt. Die Zulassung weiterer (Begleit-)Personen erfolgt nur ausnahmsweise im Einzelfall bei Darlegung eines berechtigten Interesses. 
  • Personen, die
  1. mit dem „Coronavirus“ infiziert oder daran erkrankt sind,
  2. als Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts zu klassifizieren sind,
  3. sich in Quarantäne befinden oder
  4. die sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, und zwar unabhängig davon, ob sie Symptome haben,

wird der Zutritt zum Notariat versagt. Im Einzelfall wird geprüft, ob, wie und wo die Beurkundung bzw. Beglaubigung stattfinden kann. 

  • Bringen Sie gerne Ihren eigenen Kugelschreiber zum Termin mit; dieser muss allerdings dokumentenecht sein.
  • Bei Terminen mit mehreren Beteiligten sollte geprüft werden, ob ein gleichzeitiges persönliches Erscheinen aller Beteiligten tatsächlich erforderlich ist. Das Beurkundungsrecht sieht – allerdings erst nach Prüfung des Einzelfalls – die Möglichkeit vor, durch eine Beurkundung mit einem Vertreter ohne Vertretungsmacht und einer nachträglichen Beglaubigung der Unterschrift unter einer entsprechenden Genehmigungserklärung das Zusammentreffen mehrerer Beteiligter in einem einzigen Termin zu verhindern, wobei im Einzelfall auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter meines Notariats als Vertreterin bzw. Vertreter für die Beteiligten auftreten kann. Ihre Beratung und Belehrung werde ich dann auf anderem Wege, z. B. durch einen vorhergehenden Telefontermin sicherstellen. 

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Alexander Völzmann